-
1 die Erteilung eines Auftrags
арт.общ. поручениеУниверсальный немецко-русский словарь > die Erteilung eines Auftrags
-
2 Erteilung
Erteilung f =, -en вы́дача (свиде́тельства и т. п.)die Erteilung eines Auftrags поруче́ниеdie Erteilung einer Vollmacht вы́дача дове́ренности; предоставле́ние полномо́чийсм. erteilen -
3 Erteilung
f =, -enвыдача (свидетельства и т. п.)die Erteilung einer Vollmacht — выдача доверенности; предоставление полномочий; см. erteilen -
4 Erteilung
f giving; granting; conferral; issuing* * *Er|tei|lungfgiving; (von Genehmigung auch) granting; (von Auftrag auch) placing; (von Lizenz) issuingfür die Ertéílung von Auskünften zuständig — responsible for giving information
* * *Er·tei·lung<-, -en>\Erteilung eines Auftrags placing of an order\Erteilung einer Auskunft provision of informationErsuchen auf \Erteilung eines Patents petition for the grant of a patent\Erteilung der Handlungsvollmacht conferring power of attorney* * ** * *Erteilung f giving; granting; conferral; issuing* * *die giving; (einer Genehmigung) granting* * *f.issuance n. -
5 поручение
n1) gener. Anweisung, Ausrichtung, Bestellung, Einkaufsauftrag (закупить что-л.), Mandat, Mission, Sendung, die Erteilung eines Auftrags, Aufgabe, Beorderung, Beauftragung, Botengang (отнести что-л. куда-л.)2) book. Erteilung eines Auftrags (выполнить что-л.)3) law. Ersuchen, Weisung, Kommissorium4) commer. Auftrag5) busin. Besorgung6) f.trade. Order, Nota
См. также в других словарях:
Erteilung — Aushändigung; Verteilung; Ausgabe; Herausgabe * * * Er|tei|lung 〈f. 20〉 das Erteilen, das Erteiltwerden * * * Er|tei|lung, die; , en: das Erteilen. * * * Er|tei|lung, die; , en: das Erteilen: die E. eines Auftrags, einer Auskunft … Universal-Lexikon
Berufsgrundsätze für Wirtschaftsprüfer — Grundsätze der Ausübung des Wirtschaftsprüferberufs, die ⇡ Wirtschaftsprüfer (WP) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beachten haben (allgemeine Berufspflichten gemäß § 43 WPO): 1. Grundsatz der Unabhängigkeit und Unbefangenheit: Der WP ist… … Lexikon der Economics
Zuschlag — steht für allgemein ein für Sonderleistungen zu entrichtendes Entgelt, siehe Zulage bei privatrechtlichen Versteigerungen die Annahmerklärung des Versteigerers gegenüber dem letzten Höchstgebot (meist durch Hammerschlag angezeigt), siehe Auktion… … Deutsch Wikipedia
Deutsche Auswanderer-Datenbank — DAD Terminal im Historischen Museum Bremerhaven Historisches Museum Bremerhaven, Außenansicht … Deutsch Wikipedia
Externe Qualitätskontrolle — Als Externe Qualitätskontrolle wird ein Verfahren im Bereich der Wirtschaftsprüfung bezeichnet, das der Überprüfung der Qualitätssicherungssysteme von Wirtschaftsprüferpraxen dient. Kennzeichnend für die externe Qualitätskontrolle ist, dass sie… … Deutsch Wikipedia
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Buchdeckel der VOB 2002 Die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB) ist ein, im Auftrag von dem Deutschen Vergabe und Vertragsausschuss für Bauleistungen herausgegebenes, dreiteiliges Klauselwerk. Es enthält Regelungen für… … Deutsch Wikipedia
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft — 1. Begriff: Prüfungsgesellschaft, die als W. anerkannt ist (§ 1 III WPO). 2. Rechtsform: Nach § 27 WPO kann eine W. AG, KGaA, GmbH, OHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft sein. Bei der AG und der KGaA sind vinkulierte Namensaktien vorgeschrieben … Lexikon der Economics
Internationaler Militäreinsatz in Libyen 2011 — Teil von: Bürgerkrieg in Libyen … Deutsch Wikipedia
Cessio — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… … Deutsch Wikipedia
Cession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… … Deutsch Wikipedia
Einzelzession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… … Deutsch Wikipedia